Abfallentsorgung | FES-KundenPlus
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Gewerbliche Abfallentsorgung

Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgung

Klima- und Umweltschutz sind die großen Themen unserer Zeit und gleichzeitig die größten Herausforderungen für die Zukunft. Zum Umweltschutz gehört auch die richtige Müllentsorgung. Die Verschmutzung der Natur ist beispielsweise ein Problem, das im Falle von Sondermüll sogar gesundheitsgefährdend für die Menschen sein kann. Umso wichtiger ist eine schonende und nachhaltige Abfallentsorgung. Das gilt für Privathaushalte ebenso wie für die Müllentsorgung von Unternehmen.

Industrie, verarbeitendes Gewerbe, Dienstleister, Gastronomie, Kliniken oder auch Verwaltungen haben tagtäglich mit Abfällen zu tun. Für die Abfallentsorgung gibt es jede Menge Gesetze und Verordnungen, die es zu beachten gilt. Verstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Gerade gewerbliche Siedlungsabfälle enthalten häufig einen hohen Wertstoffgehalt, der oft unzureichend aussortiert wurde. Dieser Missstand soll durch die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung optimiert werden. Dennoch sind auch Gewerbebetriebe grundsätzlich anschlusspflichtig an die kommunale Abfallentsorgung. Heißt, sie sind verpflichtet die Restabfallbehälter der kommunalen Entsorger zu nutzen und für die Entsorgung des Restabfalls die anfallenden Gebühren zu entrichten. 

Diese Regelung wird schon im Kreislaufwirtschaftsgestz begründet. So besteht gemäß § 17 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. GewAbfV eine gesetzliche Vermutung, dass in Gewerbebetrieben neben den Abfällen zur Verwertung auch Abfälle zur Beseitigung anfallen. Darunter fallen z. B. Zigarettenstummel, Kehricht, Hygienartikel, Kugelschreiber, Textmarker, Staubsaugerbeutel, Papiertaschentücher, zerbrochenes Porzellan, Putzlappen etc.

Für Gewerbebetriebe, die in der Stadt Frankfurt am Main ansässig sind, ist in § 8 der Abfallsatzung ein Mindestbehältervolumen für Restabfall unter Berücksichtigung von branchenspezifischen Kennzahlen festgelegt.

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